1000 FAQ, 500 Anleitungen und Lernvideos. Hier gibt es nur Lösungen!
Vermeiden Sie eine Spam-Beschwerde durch Double-Opt-In
Dieser Leitfaden beschreibt die Regeln, die befolgt werden müssen, um E-Mails von Infomaniak an mehrere Empfänger zu senden, ohne dass dies als Spam-Versand betrachtet wird.
Vorwort
- Infomaniak ist ein Schweizer Hosting-Anbieter, der durch Schweizer Gesetze, Bundesgesetze (und Allgemeine Geschäftsbedingungen) geregelt wird, die besagen, dass potenzielle Empfänger vor der Hinzufügung zu einer E-Mail-Versandliste ihre Zustimmung erteilen müssen.
Zustimmung des Empfängers einholen
Damit die Anmeldung eines Benutzers für einen Newsletter als freiwillig gilt, muss dieser:
- Seine E-Mail-Adresse in ein Formular eingetragen haben, das einem bestimmten Thema gewidmet ist.
- Auf einen Bestätigungslink geklickt haben, der automatisch nach der Anmeldung (Punkt 1) gesendet wurde; diese Anmeldung muss sich ausschließlich auf das Thema beziehen, das zum Zeitpunkt der Anmeldung angegeben wurde.
- Vom Newsletter-System mit seiner IP-Adresse und dem Datum registriert worden sein.
Dies wird als Doppel-Opt-In-Anmeldung bezeichnet.
Der Begriff "Doppel-Opt-In" bezieht sich auf einen Anmeldeprozess, bei dem ein Benutzer zwei separate Maßnahmen ergreift, um seine Absicht zu bestätigen, Kommunikationen zu erhalten, in der Regel Newsletter oder Marketing-E-Mails.
Der Besitzer einer E-Mail-Adresse kann jederzeit jede empfangene Nachricht als Spam melden. Die Sammlung von Abonnentenanmeldungen per Doppel-Opt-In ist daher die einzige Möglichkeit, sich gegen eine mögliche Spam-Beschwerde zu schützen.
Was tun bei einer Spam-Beschwerde?
Als E-Mail-Dienstleister muss Infomaniak seine Zusammenarbeit im Kampf gegen Spam nachweisen und sicherstellen, dass alle seine Kunden nicht von den E-Mail-Dienstleistern der potenziellen Beschwerdeführer blockiert/auf die schwarze Liste gesetzt werden.
Bei einer Spam-Beschwerde kann Infomaniak daher die Versendung vorübergehend aussetzen und vom Absender der Nachricht den Nachweis der Anmeldung der beschwerdeführenden Person verlangen; andernfalls wird die Beschwerde hinfällig.
Andererseits wird die Beschwerde gerechtfertigt, wenn kein Nachweis der Anmeldung erbracht wird, und Infomaniak kann gezwungen sein, Maßnahmen zu ergreifen: Sperrung der E-Mail-Adresse, des Domainnamens oder Kündigung des Vertrags bei Wiederholung.
Wie kann man sich an die Regeln halten?
Wenn Sie E-Mail-Kampagnen durchführen möchten, stellen Sie sicher, dass Sie die Informationen aus Punkt 3 oben (IP-Adresse und Anmeldedatum jedes Abonnenten) haben. Dieser Prozess stellt sicher, dass der Benutzer ausdrücklich seinen Wunsch bestätigt hat, Mitteilungen zu erhalten, wodurch die Legitimität der Abonnentenliste gestärkt und das Risiko von Spam oder unberechtigten Anmeldungen reduziert wird.
Es wird daher empfohlen, Ihre Liste zu erstellen, indem Sie ein Kontaktformular auf Ihrer Website einfügen, das sicherstellt, dass die E-Mail-Adressen Ihrer Abonnenten über Double-Opt-In gesammelt werden.
Ein Abmelde-Link muss ebenfalls sichtbar sein und am Ende jeder Ihrer Newsletter stehen.