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Spam-Beschwerden durch Double-Opt-In vermeiden

Aktualisierung 16.04.2026

Dieser Leitfaden beschreibt die Regeln für den Versand von Gruppen-E-Mails bei Infomaniak, um eine Einstufung als Spam zu vermeiden, gemäß den Schweizer Bundesgesetzen und den AGB von Infomaniak.

 

Einwilligung einholen (Double Opt-In)

Das Double Opt-In ist die einzige Methode, um sich gegen Beschwerden zu schützen.

Um gültig zu sein, muss die Anmeldung der betroffenen Person:

  1. Von einem Formular stammen, das einem bestimmten Thema gewidmet ist.
  2. Vom Empfänger über einen Bestätigungslink bestätigt werden, der per E-Mail gesendet wird.
  3. Vom System verfolgt werden (Aufzeichnung der IP-Adresse und des Datums).

Wie bleibe ich konform?

  • Verwenden Sie ein Kontaktformular mit Double Opt-In, um Ihre Listen zu erstellen.
  • Speichern Sie systematisch die IP-Adresse und das Anmeldedatum jedes Abonnenten.
  • Fügen Sie unbedingt einen Abmelde-Link ein, der am Ende jeder E-Mail sichtbar ist.

 

Verwaltung von Spam-Beschwerden

Im Falle einer Beschwerde kann Infomaniak die Versandtemporär aussetzen.

  • Wenn Sie den Nachweis der Anmeldung (IP und Datum) erbringen: Die Beschwerde wird ohne weiteres Vorgehen eingestuft.
  • Ohne Nachweis der Anmeldung: Die Beschwerde wird als berechtigt eingestuft. Infomaniak kann dann die E-Mail-Adresse, die Domain oder den Vertrag bei Wiederholung kündigen.

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