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Vermeiden Sie eine Spam-Beschwerde mit Double-Opt-In

Dieser Leitfaden beschreibt die Regeln für den Versand von Gruppen-E-Mails bei Infomaniak, um eine Einstufung als Spam zu vermeiden, in Übereinstimmung mit den Schweizer Bundesgesetzen und den AGB von Infomaniak.

 

Einwilligung einholen (Double Opt-in)

Das Double Opt-in ist die einzige Methode, um sich gegen Beschwerden zu schützen.

Um gültig zu sein, muss die Anmeldung des Betroffenen:

  1. Von einem speziellen Formular für ein bestimmtes Thema stammen.
  2. Vom Empfänger über einen Bestätigungslink, der per E-Mail gesendet wurde, bestätigt werden.
  3. Vom System verfolgt werden (Aufzeichnung der IP-Adresse und des Datums).

Wie bleibe ich regelkonform?

  • Verwenden Sie ein Kontaktformular mit Double Opt-in, um Ihre Listen zu erstellen.
  • Speichern Sie stets die IP-Adresse und das Anmeldedatum jedes Abonnenten.
  • Fügen Sie unbedingt einen Abmelde-Link ein, der am unteren Rand jeder E-Mail sichtbar ist.

 

Verwaltung von Spam-Beschwerden

Im Falle einer Beschwerde kann Infomaniak die Versandtemporär aussetzen.

  • Wenn Sie den Nachweis der Anmeldung (IP und Datum) erbringen: Die Beschwerde wird ohne weiteres Vorgehen eingestuft.
  • Ohne Nachweis der Anmeldung: Die Beschwerde wird als berechtigt eingestuft. Infomaniak kann dann die E-Mail-Adresse, die Domain oder den Vertrag bei Wiederholung kündigen.

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