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Spam-Beschwerden durch Double-Opt-In vermeiden
Aktualisierung 16.04.2026
Dieser Leitfaden beschreibt die Regeln für den Versand von Gruppen-E-Mails bei Infomaniak, um eine Einstufung als Spam zu vermeiden, gemäß den Schweizer Bundesgesetzen und den AGB von Infomaniak.
Einwilligung einholen (Double Opt-In)
Das Double Opt-In ist die einzige Methode, um sich gegen Beschwerden zu schützen.
Um gültig zu sein, muss die Anmeldung der betroffenen Person:
- Von einem Formular stammen, das einem bestimmten Thema gewidmet ist.
- Vom Empfänger über einen Bestätigungslink bestätigt werden, der per E-Mail gesendet wird.
- Vom System verfolgt werden (Aufzeichnung der IP-Adresse und des Datums).
Wie bleibe ich konform?
- Verwenden Sie ein Kontaktformular mit Double Opt-In, um Ihre Listen zu erstellen.
- Speichern Sie systematisch die IP-Adresse und das Anmeldedatum jedes Abonnenten.
- Fügen Sie unbedingt einen Abmelde-Link ein, der am Ende jeder E-Mail sichtbar ist.
Verwaltung von Spam-Beschwerden
Im Falle einer Beschwerde kann Infomaniak die Versandtemporär aussetzen.
- Wenn Sie den Nachweis der Anmeldung (IP und Datum) erbringen: Die Beschwerde wird ohne weiteres Vorgehen eingestuft.
- Ohne Nachweis der Anmeldung: Die Beschwerde wird als berechtigt eingestuft. Infomaniak kann dann die E-Mail-Adresse, die Domain oder den Vertrag bei Wiederholung kündigen.
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