Wissensdatenbank
1 000 FAQs, 500 Anleitungen und erläuternde Videos. Hier gibt es nur Lösungen!
Das Ein- und Auslagern von Ressourcen in der Public Cloud verstehen
Dieser Leitfaden erläutert die Verfahren zum Abrufen und Zurückgeben von Ressourcen bei der Kündigung eines Public-Cloud-Produkts.
Abrufen und Zurückgeben von Ressourcen in der Public Cloud
Es wird empfohlen, alle Ressourcen vor der Kündigung des Produkts zu exportieren und manuell zu löschen.
Bei einer selbstveranlassten Kündigung werden die mit der Public Cloud verbundenen Ressourcen schrittweise deaktiviert und anschließend gelöscht.
DNSaaS-Ressourcen (Designate) werden bei der Kündigung sofort gelöscht.
Alle anderen Ressourcen werden in allen Public-Cloud-Regionen deaktiviert:
- Deaktivierung von Benutzern und Projekten;
- Unmöglichkeit, auf die verbleibenden Ressourcen zuzugreifen;
- Deaktivierung der noch exponierten Ressourcen:
- S3-Buckets und Swift-Container (Objektspeicher);
- gestoppte Compute-Instanzen (ausgeschaltet);
- automatisches Beenden des Pausenmodus vor dem Stoppen der Instanzen;
- automatisches Beenden des Rettungsmodus vor dem Stoppen der Instanzen;
- Deaktivierung der Load Balancer (LBaaS);
- Deaktivierung der Orchestrierungen und Alarme (Heat).
Nicht exponierte Ressourcen werden nicht sofort geändert, insbesondere:
- Volumen;
- Images;
- Backups;
- Snapshots;
- öffentliche Schlüssel;
- private Netzwerke;
- Geheimnisse.
Aufbewahrungsfrist für Daten
Mit Ausnahme der DNS-Ressourcen werden die Daten 7 Tage nach der Kündigung aufbewahrt.
Am 7. Tag um 3:00 Uhr morgens werden alle verbleibenden Daten endgültig gelöscht, ohne dass eine Wiederherstellung möglich ist.
Rückgabe von Ressourcen nach Kündigung
Nach der Kündigung des Produkts kann innerhalb von maximal 3 Kalendertagen eine Rückgabe angefordert werden.
Für diese Anfrage ist Folgendes erforderlich:
- ein aktives Abonnement eines Public-Cloud-Produkts;
- ein aktueller Zahlungsstand;
- die Einhaltung der geltenden Vertragsbedingungen.
Sofern die Daten noch auf den Speichersystemen verfügbar sind, können ausgesetzte Dienste innerhalb einer maximalen Frist von 4 Tagen nach Genehmigung des Antrags wieder aktiviert werden.
Angehaltene Instanzen werden nicht automatisch neu gestartet. Sie können jedoch bei Bedarf manuell neu gestartet werden.
Der Export der Daten liegt in Ihrer Verantwortung.
Link zu dieser FAQ: https://faq.infomaniak.com/1052
War diese FAQ nützlich?