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Verwalten einer .SWISS-Domain
Dieser Leitfaden erläutert die Besonderheiten der Domain-Erweiterung .swiss, die besonderen Bedingungen unterliegt.
Registrierung einer .swiss-Domain
Wenn Sie Ihre Anfrage jetzt stellen, wird Infomaniak Ihre Anfrage sofort an das Bundesamt für Kommunikation weiterleiten, damit es am Tag der offiziellen Öffnung überprüft werden kann.
Was die Registrierung für Unternehmen betrifft, ist sie nicht sofortig, und die Wartezeit von mehreren Wochen ist unabhängig von Infomaniak. Ihre Anfragen werden abgelehnt, wenn sie bestimmte Bedingungen nicht erfüllen.
Weitere Informationen: nic.swiss und dot.swiss
Warum eine .swiss-Domain reservieren?
- Eine einzigartige Gelegenheit, Ihren Nachnamen oder Ihre Marke vor der offiziellen Öffnung im April 2024 zu reservieren
- Im Gegensatz zu .ch, das für alle zugänglich ist, unterliegt die Erweiterung .swiss der Validierung durch das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)
- .swiss zertifiziert Ihre Präsenz auf dem schweizerischen Markt und sendet Ihren Schweizer und internationalen Partnern ein starkes und glaubwürdiges Signal
- Erhalten Sie kostenlos eine E-Mail-Adresse mit Ihrer .swiss-Domain, ein Benutzer des Standard-KSuite, der alle unsere Produktivitätsanwendungen mit 15 GB Speicherplatz enthält
- Infomaniak bietet den besten Preis für .swiss, auch nach dem ersten Jahresangebot
Bedingungen für Einzelpersonen und einzelne Unternehmen
Sie müssen eine natürliche Person mit Wohnsitz in der Schweiz oder ein/e Schweizer Bürger/in sein.
Auch Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die im Ausland leben, können eine .SWISS-Domain für private, wohltätige oder vereinsmäßige Zwecke beantragen.
Die gewünschte .SWISS-Domain muss einen der folgenden Elemente in Bezug auf die Person enthalten, die die Registrierungsanfrage stellt:
- einen der offiziellen Namen oder andere im Zivilstandsregister eingetragene Namen
- einen der Vornamen
- einen Nachnamen
- einen eingetragenen Firmennamen
- einen im Rahmen eines religiösen Ordens erhaltenen Namen
- einen Künstlernamen, unter dem die Person bekannt ist
- einen Namen, der mit einem unterscheidungskräftigen Zeichen (zum Beispiel einer eingetragenen Marke) verbunden ist, für das der Antragsteller Rechte hat
Die vollständigen Bedingungen werden bei der Bestellung angegeben.